Nach einjähriger Tätigkeit haben die mit der Kartellgesetznovelle 2002 neu geschaffenen Kartellbehörden (Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt) erstmals ein Formblatt für die Anmeldung von Zusammenschlüssen in Österreich erarbeitet und publiziert.
Obgleich noch nicht rechtlich verbindlich, erwarten die Behörden bereits dessen Anwendung bei Zusammenschlussanmeldungen.
Im Folgenden werden der Inhalt des Formblatts sowie die jüngsten Entwicklungen in der österreichischen Fusionskontrolle erläutert.