Am 29. Jänner 2004 hat das Europäische Parlament den im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Text für eine einheitliche Richtlinie betreffend die öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsvergabe sowie für eine neue Sektorenrichtlinie angenommen.
Die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten haben 21 Monate Zeit, die nicht unerheblichen Neuerungen in nationales Recht umzusetzen. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen des neuen Rechtsrahmens erläutert.