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Kronzeugenregelung im österreichischen Kartellverfahren
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Kronzeugenregelung im österreichischen Kartellverfahren

Ab 1. Jänner 2006 verfügt auch Österreich über ein Kronzeugenprogramm, das "Rabatte" bei Bußgeldern für Kartellrechtsverstöße vorsieht, wenn die betroffenen Unternehmen die Wettbewerbsbehörde bei der Aufklärung unterstützen. Dem internationalen Trend folgend wird im Zuge der Kartell- und Wettbewerbsrechtsreform 2006 auch in Österreich eine Kronzeugenregelung ("Leniency-Programm") eingeführt.

von Rainer Roniger und Astrid Ablasser-Neuhuber


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